Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterschiedlicher Prozessausgang; Echte Streitgenossen; Günstigstes Prozessergebnis; Kostengrundentscheidung; Erstattung von Gebühren; Erstattung von Auslagen
- Judicialis
BRAGO § 6; ; ZPO § 91 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung bei echter Streitgenossenschaft - gemeinsamer Prozessbevollmächtigter - unterschiedlicher Prozessausgang
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 13.01.2000 - 2 O 219/99
- OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …
Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00
Im Gegensatz zum Kläger sieht der Senat auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1999 (NJW 1999 3186 f) keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzugehen. - OLG Hamm, 29.08.1994 - 23 W 194/94
Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß bei unterschiedlichem Prozeßausgang für mehrere durch einen gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten vertretene Streitgenossen derjenige mit dem günstigsten Prozeßergebnis die Gebühren und Auslagen, die er dem gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten nach § 6 Abs. 3 BRAGO schuldet, nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung in voller Höhe erstattet verlangen kann (vgl. die bereits von der Rechtspflegerin angeführte Senatsentscheidung vom 29. August 1994 veröffentlicht in JurBüro 1995, 137 m.w.N.).